Teilnahmebedingungen für Aussteller

„IGNITIONS – Die Gründermesse Neckar-Alb“ am 22. November 2024

Messezeit: 11:00 – 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Location in der Reutlinger Innenstadt | wird noch bekanntgegeben

  1. Als Aussteller werden die Firmen/Institutionen bezeichnet, die in Abgrenzung zu den Veranstaltern als Standaussteller bei der „IGNITIONS – Die Gründermesse Neckar-Alb“ mitwirken.
  2. Die Firmengründung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Die Teilnahme an der Messe ist nicht öfter als 2x möglich.
  3. Veranstalter sind die Wirtschaftsförderungen der Städte in der Region sowie Kammern, Verbände, Technologiezentren und Initiativen, die Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen unterstützen. Die Projektleitung obliegt der Stadt Reutlingen, unterstützt durch die FSBV GmbH.
  4. Die Anmeldung zur „IGNITIONS – Die Gründermesse Neckar-Alb“ ist verbindlich. Der Messestand muss ganztags personell besetzt sein.
  5. Die Zeiten und Bedingungen für den Standauf- und abbau werden gesondert mitgeteilt. Die Standeinteilung erfolgt durch die Projektleitung.
  6. Die Abgabe von Speisen und Getränken (unentgeltlich) bedarf der Zustimmung der Projektleitung.
  7. Eine Aufnahme von Dritten auf dem Stand des Ausstellers (Untervermietung) bedarf der Zustimmung der Projektleitung.
  8. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass sie in sämtlichen werblichen Veröffentlichungen als Aussteller mit Kontaktdaten aufgeführt werden. Dies betrifft die die Website www.ignitions-neckaralb.de, sowie Verknüpfungen zu Partnern und Medien.
  9. Die Website zeigt Filme und Bildmaterial, die auf der Messe aufgenommen werden. Downloads sind auch über den Zeitraum der Veranstaltung verfügbar. Als Aussteller erklären sie ihr Einverständnis, dass sie als Person oder als Unternehmen auf Bildern und Filmbeiträgen veröffentlicht werden.
  10. Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Ausstellers und Beschädigungen oder Verluste an Equipment, Waren und Exponaten. Für die Bewachung ihres Standes und ihrer Waren sind die Aussteller selbst verantwortlich.
    Auch in Bezug auf Störungen in der Zufuhr von Strom oder Wasser haftet der Veranstalter nicht für Schäden. Dieser Ausschluss erstreckt sich über die gesamte Veranstaltungsdauer, die An- und Abreise und die Auf- und Abbauzeiten. Werden Dritte oder die Halle durch den Aussteller verletzt oder beschädigt, haftet der Aussteller. Die Teilnahme an der Gründermesse Neckar-Alb erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Der Aussteller stellt den Veranstalter darüber hinaus mit seiner Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen eigenen Regressansprüchen und Regressansprüchen Dritter frei.
    Sollte die IGNITIONS Gründermesse Neckar-Alb infolge höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet.
    Falls die Veranstaltung aus zwingenden Gründen terminlich oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt wird, können gegenüber dem Veranstalter keinerlei Regressansprüche gestellt werden.
  11. Die Teilnahme als Aussteller an der „IGNITIONS – Die Gründermesse Neckar-Alb“ ist kostenlos.
  12. Die Laufzeit dieser Vereinbarung gilt bis zum Bewerbungsstart der Folgeveranstaltung.
  13. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Die Projektleitung der „IGNITIONS – Die Gründermesse Neckar-Alb“

i.V. Stadt Reutlingen

Amt für Wirtschaft und Immobilien
Markus Flammer
Marktplatz 22
72764 Reutlingen